Rechtsanwalt Alexander Heumann 
Fachanwalt für Familienrecht

 

Erbrecht und Testament
Für Ehepaare ohne Kinder

Gesetzliche Erbfolge führt hier dazu, daß neben dem überlebenden Ehegatten die noch lebenden Eltern, u. a. auch Geschwister des Verstorbenen miterben und z.B. bei der Verwaltung eines zum Nachlaß gehörenden Hauses mitbestimmen können. überlegen Sie rechtzeitig, ob das in Ihrem Sinne ist.

Im Katastrophenfall entscheidet (wenn kein Testament vorliegt) die Zufälligkeit, wer von den beiden Verunglückten zuerst bzw. als Letzter stirbt, darüber, ob die Eltern des Mannes - oder die Eltern der Frau fast alles erben. Gerecht ?

druckbare Version

Rechtsanwalt Alexander Heumann - Fachanwalt für Familienrecht - Am Wehrhahn 23 - 40211 Düsseldorf

[Trennung und Scheidung]   [Unterhalt]   [Neues Kindschaftsrecht]   [Mediation]   [Vermögensauseinandersetzung]
   [Erbrecht und Testament]   [Literatur]   [Links]   [Kontakt]   [Impressum]   [Sidemap]   [Startseite]