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Rechtsanwalt
Alexander Heumann |
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Erbrecht
und Testament |
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Gesetzliche Erbfolge führt hier dazu, daß
neben dem überlebenden Ehegatten die noch lebenden Eltern, u. a. auch
Geschwister des Verstorbenen miterben und z.B. bei der Verwaltung eines
zum Nachlaß gehörenden Hauses mitbestimmen können. überlegen Sie
rechtzeitig, ob das in Ihrem Sinne ist. Im Katastrophenfall entscheidet (wenn kein Testament vorliegt) die Zufälligkeit, wer von den beiden Verunglückten zuerst bzw. als Letzter stirbt, darüber, ob die Eltern des Mannes - oder die Eltern der Frau fast alles erben. Gerecht ? |
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Rechtsanwalt Alexander Heumann - Fachanwalt für Familienrecht - Am Wehrhahn 23 - 40211 Düsseldorf |
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