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Rechtsanwalt
Alexander Heumann |
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Erbrecht
und Testament |
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Bei Betriebsvermögen
ist rechtzeitige Planung und Vorsorge für den Todesfall besonders
wichtig, um das Lebenswerk nach dem Tode lebensfähig zu erhalten und
Steuerfallen zu vermeiden. Die
europäische Union sieht im Inhaberwechsel besondere Gefahren für
mittlere um kleine Unternehmen und bereitet Empfehlungen vor, die bei
vorweggenommener Erbfolge, Erbfällen und Eigentumsübergang infolge
Unternehmensumstrukturierungen die rechtlichen und steuerlichen
Rahmenbedingungen verbessern und europaweit angleichen sollen. Nahezu
10 % aller Konkursanträge gehen auf eine schlecht vorbereitete Erbfolge
zurück und gefährden mindestens 30.000 Unternehmen und 300.000 Arbeitsplätze
jährlich. Auf diese Weise müssen gesunde und wettbewerbsfähige
Unternehmen ihre Tätigkeit wegen rechtlicher u. steuerlicher Probleme
einstellen, die sich anläßlich des Übergangs von einer Generation zur nächsten
ergeben. Diese beunruhigenden Feststellungen betreffen nach einer
Mitteilung der EU-Kommission vor allem kleinere und mittlere Unternehmen. Die
EU-Kommission bereitet deshalb Empfehlungen an die Mitgliedstaaten vor,
die die Rahmenbedingungen für nachfolgebedingte Unternehmensübertragungen
in Europa verbessern sollen. Geplant
sind Verbesserungen der zivilrechtlichen Bedingungen für Übertragung und
Umwandlung, ferner sollen die erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen und
ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen verbessert und angeglichen werden, u.
a. durch ermäßigte Steuersätze und Zahlungsaufschübe für nicht
realisierte Veräußerungsgewinne bis zum Zeitpunkt der Realisation durch
die Erben. Grenzüberschreitende
Vorgänge auf Gemeinschaftsebene sollen auf bilateraler Ebene von den
Mitgliedstaaten geregelt werden, damit Doppelbesteuerungen vermieden
werden. Zwingende
Maßnahmen sollen den Mitgliedstaaten vorerst nicht auferlegt werden,
jedoch bleibt eine EU-Richtlinie vorbehalten. Zur Zeit läuft noch das Anhörungsverfahren. Es muss
jedenfalls frühzeitig ein geeigneter Nachfolger gefunden und Vorsorgemaßnahmen
für die Abfindung der weichenden Geschwister getroffen werden. Bei einer
Gesellschaft müssen im Gesellschaftsvertrag Nachfolgeregelungen getroffen
bzw. überprüft werden u.s.w. |
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