Rechtsanwalt Alexander Heumann
Fachanwalt für Familienrecht - Am Wehrhahn 23 - 40211 Düsseldorf - Tel: 0211/164 60 68
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Erbrecht und Testament
Für Unternehmer

Bei Betriebsvermögen ist rechtzeitige Planung und Vorsorge für den Todesfall besonders wichtig, um das Lebenswerk nach dem Tode lebensfähig zu erhalten und Steuerfallen zu vermeiden.

Die gesetzliche Erbfolge führt dazu, daß der Fortbestand des Unternehmens nach dem Tode des Unternehmers oft dadurch gefährdet ist, daß der Betrieb nunmehr den gesetzlichen Erben zur gesamten Hand - mit der Schwierigkeit der einheitlichen Willensbildung - gehört.

Durch den Erbfall kann es zur unerwünschten Aufdeckung stiller Reserven mit entsprechenden ertragsteuerlichen Folgen kommen.

Nach Untersuchungen der EU sind etwa 10 % der Unternehmensinsolvenzen auf eine unfachmännische oder gar nicht existente Regelung der Nachfolge im Unternehmen zurückzuführen. Viele Arbeitsplätze gehen so verloren.

Die europäische Union sieht im Inhaberwechsel besondere Gefahren für mittlere um kleine Unternehmen und bereitet Empfehlungen vor, die bei vorweggenommener Erbfolge, Erbfällen und Eigentumsübergang infolge Unternehmensumstrukturierungen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern und europaweit angleichen sollen.

Nahezu 10 % aller Konkursanträge gehen auf eine schlecht vorbereitete Erbfolge zurück und gefährden mindestens 30.000 Unternehmen und 300.000 Arbeitsplätze jährlich. Auf diese Weise müssen gesunde und wettbewerbsfähige Unternehmen ihre Tätigkeit wegen rechtlicher u. steuerlicher Probleme einstellen, die sich anläßlich des Übergangs von einer Generation zur nächsten ergeben. Diese beunruhigenden Feststellungen betreffen nach einer Mitteilung der EU-Kommission vor allem kleinere und mittlere Unternehmen.

Die EU-Kommission bereitet deshalb Empfehlungen an die Mitgliedstaaten vor, die die Rahmenbedingungen für nachfolgebedingte Unternehmensübertragungen in Europa verbessern sollen.

Geplant sind Verbesserungen der zivilrechtlichen Bedingungen für Übertragung und Umwandlung, ferner sollen die erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen und ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen verbessert und angeglichen werden, u. a. durch ermäßigte Steuersätze und Zahlungsaufschübe für nicht realisierte Veräußerungsgewinne bis zum Zeitpunkt der Realisation durch die Erben.

Grenzüberschreitende Vorgänge auf Gemeinschaftsebene sollen auf bilateraler Ebene von den Mitgliedstaaten geregelt werden, damit Doppelbesteuerungen vermieden werden.

Zwingende Maßnahmen sollen den Mitgliedstaaten vorerst nicht auferlegt werden, jedoch bleibt eine EU-Richtlinie vorbehalten. Zur Zeit läuft noch das Anhörungsverfahren.

Es muss jedenfalls frühzeitig ein geeigneter Nachfolger gefunden und Vorsorgemaßnahmen für die Abfindung der weichenden Geschwister getroffen werden. Bei einer Gesellschaft müssen im Gesellschaftsvertrag Nachfolgeregelungen getroffen bzw. überprüft werden u.s.w.

Oft empfiehlt sich die Vermögensübertragung bereits zu Lebzeiten aufgrund der erbschaftssteuerlichen Belastung, aber auch aus weiteren Gründen.

Tip für den Gang zum Rechtsanwalt: 

Verschaffen sie sich schon vor dem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über ihr Vermögen. Viele sind erstaunlich wenig hierüber orientiert, da "alles der Steuerberater macht". Für eine erbrechtliche Beratung ist der überblick über das Vermögen des Mandanten jedoch unabdingbar. Zum einen kann nur so die erbschaftssteuerliche Bemessungsgrundlage zuverlässig ermittelt werden. Zum anderen ist auch nur so eine vernünftige Empfehlung für eine gerechte Verteilung des Vermögens und vorbereitende Maßnahmen möglich.