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Erbrecht

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Über den Todesfall und die Verteilung Ihres Vermögens machen Sie sich (vielleicht noch keine) Gedanken.gericht
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge (§§ 1931 ff. BGB) ein.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob dies in Ihrem Falle / in Ihrer Familie erwünscht und interessengerecht ist ?
Eine individuelle, maßgeschneiderte Lösung ist i.d.R. besser, als das "Prokrustes-Bett" der gesetzlichen Erbfolge.

Untersuchungen zufolge sollen nur 25 % aller Bundesbürger ein Testament errichtet haben, eine beträchtliche Anzahl hiervon sind außerdem formunwirksam.
(Gesetzliche Erbfolge tritt auch dann ein, wenn ein privates Testament formunwirksam, also etwa nicht eigenhändig - handschriftlich (!) geschrieben wurde).
Was könnte in Ihrem Fall dafür sprechen, ein Testament aufzusetzen oder die beabsichtigte Erbfolge durch schon lebzeitigen Vermögenstransfer vorwegzunehmen ?
Zu denken sind etwa an nachstehende Risiken unterlassener Gestaltung:
Zersplitterung von Vermögen durch Teilungsversteigerung bei Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Erbschaftsteuer und/oder Prozeßkosten bei Erbenstreitigkeiten zehrt beträchtlichen Anteil des Vermögens auf

Auslandsvermögen, insb. Immobilien (z.B. Erbschaftsteuersätze in Spanien: bis zu 80 %).

Pflichtteilsansprüche bzw. fehlende Liquidität des/der Erben, diese zu erfüllen, Folge: Notverkäufe (Lösung: ehevertragliche Gestaltungen zur Pflichtteilsreduzierung)

Drohender Sozialhilferegreß (Pflegefallrisiko), wenn das Sozialamt einen Gros der Heimkosten übernehmen muß, und Schenkungen an die Angehörigen "zu spät" erfolgten (10-Jahres-Frist (!), gerechnet ab Übergabe).

Altersbedingte Geschäftsunfähigkeit: Ohne rechtzeitige Errichtung entsprechender Vollmachten kann Betreuung durch berufsmäßige, gerichtlich bestellte Betreuer oft nicht vermieden werden.Eine erste Orientierung über Ihre individuelle Situation ermöglicht Ihnen nachfolgende übersicht.

1 Für Unternehmer/innen:
2 Nichteheliche Familie:
3 Erbrecht und Testament Ehepaare ohne Kindern
4 Erbrecht und Testament Ehepaare mit Kindern
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Rechtsanwalt Alexander M. Heumann - Fachanwalt für Familienrecht - Am Wehrhahn 23 40211 Düsseldorf  / Centrum
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