Gesetzliche Erbfolge führt hier dazu, daß neben dem überlebenden Ehegatten die noch lebenden Eltern, u. a. auch Geschwister des Verstorbenen miterben und z.B. bei der Verwaltung eines zum Nachlaß gehörenden Hauses mitbestimmen können. überlegen Sie rechtzeitig, ob das in Ihrem Sinne ist.
Im Katastrophenfall entscheidet (wenn kein Testament vorliegt) die Zufälligkeit, wer von den beiden Verunglückten zuerst bzw. als Letzter stirbt, darüber, ob die Eltern des Mannes - oder die Eltern der Frau fast alles erben. Gerecht ?