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Bei Betriebsvermögen ist rechtzeitige Planung und Vorsorge für den Todesfall besonders wichtig, um das Lebenswerk nach dem Tode lebensfähig zu erhalten und Steuerfallen zu vermeiden.

Die gesetzliche Erbfolge führt dazu, daß der Fortbestand des Unternehmens nach dem Tode des Unternehmers oft dadurch gefährdet ist, daß der Betrieb nunmehr den gesetzlichen Erben zur gesamten Hand - mit der Schwierigkeit der einheitlichen Willensbildung - gehört.

Durch den Erbfall kann es zur unerwünschten Aufdeckung stiller Reserven mit entsprechenden ertragsteuerlichen Folgen kommen.

Nach Untersuchungen der EU sind etwa 10 % der Unternehmensinsolvenzen auf eine unfachmännische oder gar nicht existente Regelung der Nachfolge im Unternehmen zurückzuführen. Viele Arbeitsplätze gehen so verloren.

Es muß frühzeitig ein geeigneter Nachfolger gefunden und Vorsorgemaßnahmen für die Abfindung der weichenden Geschwister getroffen  werden. Bei einer Gesellschaft müssen im Gesellschaftsvertrag Nachfolgeregelungen getroffen bzw. überprüft  werden u.s.w.

Oft empfiehlt sich die Vermögensübertragung bereits zu Lebzeiten aufgrund der erbschaftssteuerlichen Belastung, aber auch aus weiteren Gründen.