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Familienrecht

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Aufgrund der Flut von zum 1.09.2009 in Kraft getretenen familienrechtlichen Reformen und der gerichtjeweils speziellen Übergangsvorschriften ist es derzeit nicht einfach, bei „Altverfahren“ (= Verfahren, die erstinstanzlich vor dem 01.09.2009 - gfs. als PKH-Antrag- anhängig wurden) die jeweils anwendbaren Normen zu ermitteln (altes Recht ? Neues Recht ? Teilweise altes, teilweise neues Recht ?). 

Hier ein Überblick – und das Wichtigste für die Praxis:
1 Thema Elterngeld Pressemitteilung
2 A. Neues Familienverfahrensrecht (FamFG):
3 B. Neues Recht des Zugewinnausgleichs:
4 C. Neues Recht des Versorgungs- (Renten-)Ausgleichs:

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Bundesrechtsanwaltskammer

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Rechtsanwalt Alexander M. Heumann - Fachanwalt für Familienrecht - Am Wehrhahn 23 40211 Düsseldorf  / Centrum
Telefon:     0211 / 164 60 68                  Telefax:     0211 / 164 60 69