Familienrecht


Aufgrund der Flut von zum 1.09.2009 in Kraft getretenen familienrechtlichen Reformen und der
jeweils speziellen Übergangsvorschriften ist es derzeit nicht einfach, bei „Altverfahren“ (= Verfahren, die erstinstanzlich vor dem 01.09.2009 - gfs. als PKH-Antrag- anhängig wurden) die jeweils anwendbaren Normen zu ermitteln (altes Recht ? Neues Recht ? Teilweise altes, teilweise neues Recht ?).
Familienrecht

QUALITÄT DURCH
FORTBILDUNG
Fortbildungszertifikat
der
Bundesrechtsanwaltskammer
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