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Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht und Erbrecht
 

Schön das Sie zu uns gefunden haben. Wir helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat durch die Zeit der Trennung und Scheidung Eine Erstberatung ist bei uns kostenlos bei Mandatserteilung.  Wir helfen Ihnen auch bei Ihrem Antrag auf staatliche Verfahrenskostenhilfe /Prozeßkostenhilfe.

Rechtsanwalt Heumann ist seit mehr als 10 Jahren Fachanwalt für Familienrecht und hat sich auf Trennung und Scheidung spezialisiert. Seit der Kindschaftsrechtreform 1998 beschäftigt er sich zudem mit Umgangsrecht, Sorgerecht und PAS und engagiert sich als einer der Vorreiter in Deutschland für das Recht der Kinder auf beide Eltern und für das Recht beider Eltern, ihre Kinder zu sehen. Getrenntlebende sollten sich stets bewusst sein, daß man Eltern ein Leben lang bleibt, auch wenn man als Paar getrennte Wege geht.

Hier sind natürlich die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zu verfolgen, die ständig für neue Entwicklungen sorgen.

Seine Veröffentlichungen in Fachzeitschriften (FamRZ u. a.) im Unterhaltsrecht und im Kindschaftsrecht weisen Rechtsanwalt Heumann als Experten aus und haben ihn weit über die Grenzen Düsseldorfs bekannt gemacht.

Seine Erfahrung im Familien- und Scheidungsrecht setzt Alexander Heumann mit großem Engagement und Durchsetzungskraft auch bei Gericht für seine Mandanten ein, ohne dabei aus dem Auge zu verlieren, dass manchem Konflikt durch kluges anwaltliches Beraten und Handeln im Vorfeld die Spitze genommen werden kann (beispielsweise mit einer Scheidungsfolgen-vereinbarung), so dass oft eine außergerichtliche Lösung zum Wohl aller Beteiligten gefunden wird.

Viele Menschen haben Scheu vor dem Gang zum Anwalt, jedoch relativieren sich erfahrungsgemäß im geschützten Rahmen des persönlichen Beratungsgesprächs (gesetzliche Schweigepflicht) viele Unsicherheiten und Sorgen, da Sie Klarheit über alle Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen erhalten und Sie so die individuell richtigen Entscheidungen treffen können.

 

Familienrecht:
  • Trennung und Scheidung
  • Scheidungsmanagement und familienrechtliche Mediation
  • Unterhalt und dessen Abänderung
  • Scheidungsfolgen-Vereinbarungen; Überprüfung vorsorgender Ehe- und Partnerschaftsverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des BGH
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht/ Umgangsvereitelung durch einen Elternteil / PAS (parental alienation syndrome, elterliches Entfremdungssyndrom) - Wie kann man dem entgegenwirken?
Erbrecht:
  • Testamentsgestaltung (unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer)
  • Vorweggenommene Vermögensnachfolge /Schenkungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteil und dessen Durchsetzung
  • Beratung von Erbengemeinschaften
  • Erbrechtliche Mediation
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung