Mediation ist die Vermittlung einer neutralen Person (sog. "Mediator") in einem Konflikt mehrerer Parteien, mit dem Ziel, eine rechtsverbindliche Einigung zu erarbeiten.
- Bei der familienrechtlichen Mediation wird idR. der Konflikt um die Trennungs- und Scheidungsfolgen bearbeitet. Sinnvoll kann aber auch eine Mediation bei vorsorgenden Ehe- oder Partnerschaftsverträgen sein.
- Die erbrechtliche Mediation kann z. B. bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften weiterhelfen oder bei Regelungen der (ggf. vorweggenommenen) Erbfolge im allseitigen Einverständnis der Familienmitglieder.