1.) Bereitschaft zur Offenlegung aller sachlichen Daten und relevanten Fakten 2.) Mindestmaß an Gesprächs - u. Einigungsbereitschaft, andererseits aber auch die 3.) Fähigkeit beider Parteien, für die eigenen Interessen einzustehen.
Zur Person
Alexander Heumann hat sich im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit auf das Scheidungsrecht und das Erbrecht spezialisiert.