Beiträge von Alexander Heumann zum Thema
Ein erster Schritt zur Stressfreien Scheidung?
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1) Mediation kann nicht über staatliche Beratungs- oder Prozesskostenhilfe abgerechnet werden.
Es wird i. d. R. ein Zeit-Honorar vereinbart. Der Autor dieses Merkblattes berechnet € 130,--/ Zeitstunde.
2) Wenn es zu einer rechtsverbindlichen Einigung kommt, erhält der Mediator eine Vergleichsgebühr
nach der Bundesrechtsanwalts-Gebührenordnung (BRAGO), deren Höhe von der wirtschaftlichen
Bedeutung der vergleichsweise erledigten Themen abhängt.