• Die richtige Seite
    Die richtige Seite Hier sind sie auf der richtigen Seite denn ich bin auf ihrer Seite
  • Ich helfe sofort
    Ich helfe sofort Bei Erteilung eines Mandats ist die Erstberatung kostenlos
  • Alexander Heumann
    Alexander Heumann Ihr Fachanwalt für Familienrecht

Fach-Beiträge

Beiträge von Alexander Heumann zum Thema

Hier lesen

Mediation

Ein erster Schritt zur Stressfreien Scheidung?

Hier lesen

Alles zur Scheidung

Alles zur Scheidung auf www.scheidung-düsseldorf.de

Um die sog. Online-Scheidung ranken sich grundlegende Irtümer:

1. Zunächst einmal kann eine Scheidung nicht ´online´, sondern nur durch das zuständige Familiengericht erfolgen. Das wird auch zukünftig so bleiben. (Auch eine Scheidung "beim Notar" wird es aus guten Gründen auch künftig nicht  geben, die ´Scheidung light´ für kinderlose Paare muß nach den Vorstellungen ihrer Befürworter durch das Familiengericht erfolgen.)

2. Entgegen zuweilen anzutreffender Behauptungen im Internet ist es nicht möglich, Scheidungskosten durch eine so genannte ´Online-Scheidung´ zu reduzieren. Jedenfalls nach derzeitiger Rechtslage ergeben sich die Anwaltsgebühren für die Durchführung einer Scheidung feststehend aus dem Gesetz (Rechtsanwaltsgebührenordnung). Der Höhe nach hängen sie von dem sog. Gegenstandswert ab, der jedoch nicht vom Anwalt, sondern vom Richter am Ende des Verfahrens festgesetzt wird. Der Gegenstandswert hängt ab von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute und davon, ob und wieviele Kinder vorhanden sind. Ob die Scheidung ´online´ erfolgte oder nicht, spielt keine Rolle.

3. Vermeidung von Scheidungskosten kann daher nur aufgrund staatlicher Prozesskostenhilfe erfolgen - egal, ob es sich um eine ´Online-Scheidung´ handelt oder nicht. Hier der Internet-Link auf das amtliche Antrags-Formular zur Proezßkostenhilfe:

http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf
(Kopieren und Ihre Browser-Leiste einfügen).

Bislang werden ca. 60 % aller Scheidungen mittels staatlicher Prozeßkostenhilfe (PKH) finanziert (!).

Da die Bundesregierung aber an einem Gesetz zur Einschränkung der PKH bzw. Erschwerung der Voraussetzungen hierfür bastelt, sollte man sich in geeigneten Fällen mit der Einreichung des Scheidungsantrags etwas beeilen.