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Vorbemerkung: Häufig werden ´Einvernehmliche Scheidung´ und ´Online-Scheidung` verwechselt.  Die sog. ´einvernehmliche Scheidung´ hat aber zunächst einmal nichts mit einer ´Online-Scheidung´ zu tun, da eine éinvernehmliche Scheidung´ selbstverständlich auch ohne EDV möglich ist.   Bitte unterscheiden Sie:

1. Sog. ´einvernehmliche Scheidung´:
-          Beide Partner wollen die Scheidung
-          Nichts ist streitig ist bzw.: alles konnte außergerichtlich geklärt werden.
Streitige Anträge (z. B. zum Umgangsrecht, zum Unterhaltsrecht etc.) müssen daher nicht gestellt werden.

Für eine sog. einvernehmliche Scheidung ist nur ein Rechtsanwalt (statt zweier Rechtsanwälte) erforderlich: Einer der Parteien sucht einen Anwalt /eine Anwältin auf. Die andere Partei kommt im Scheidungsverfahren ohne Anwalt aus: sie stimmt einfach der Scheidung zu.

2. Sog. Online-Scheidung:
Man sucht ´seinen Rechtsanwalt´ nicht persönlich auf, sondern übermittelt diesem per Email (nach Ablauf der erforderlichen Trennungszeit) die für einen Scheidungsantrag erforderlichen Daten.
Häufig auf vorbereiteten Vordrucken /Formularen auf der Webpage des Anwalts.
Zum Scheidungstermin muß man natürlich gleichwohl erscheinen. Lediglich die Beziehung zum Rechtsanwalt wird ´online´ (richtiger: mittels EDV) gestaltet.

Eine Kostenersparnis aufgrund ´Online-Scheidung´ ergibt sich im Verhältnis zur ´einvernehmlichen Scheidung´ nicht.
Die gesetzlichen Gebühren sind in beiden Fällen die gleichen.
Diese hängen nicht davon ab, ob der Klient seinen Anwalt persönlich aufsucht oder der Kontakt ausschließlich über EDV abgewickelt wird.
(Von den gesetzlichen Gebühren darf ein Rechtsanwalt auch nicht abweichen, da bei einer Scheidung der außergerichtliche Bereich überschritten ist.)

Vorteile der Online-Scheidung:
- Der persönliche Gang zum Rechtsanwalt fällt weg.
- Stattdessen füllt man Formulare aus und übermittelt diese per EDV.

Nachteile der Online-Scheidung:
a) Man zahlt das Gleiche, aber ohne Möglichkeit, sich ein persönliches Bild von ´seinem Rechtsanwalt´ machen zu können.  Letzteres könnte aber wichtig sein:  Aus einer anfänglich ´einvernehmlichen Scheidung´ kann  unversehens eine Scheidung werden, in der doch noch streitige Anträge (z. B. zum Umgangsrecht, zum Unterhaltsrecht etc.) gestellt werden müssen. Jetzt kommt es natürlich darauf an, den ´geeigneten Fachmann´ zu haben. Will man jetzt noch den Anwalt wechseln, führt dies zu erheblichen Mehrkosten, im Extremfall zur Verdoppelung der Scheidungskosten.

b) Wer berät im Falle einer Ónlinescheidung´ z.B. dazu, ob der Zeitpunkt für einen Scheidungsantrag ´taktisch´ richtig gewählt ist, um Rechtsnachteile zu vermeiden etc. ? Es darf bezweifelt werden, ob bei der häufig im Internet anzutreffenden, geradezu ´marktschreierischen´ Werbung für die angebliche kostengünstigere ´Online-Scheidung´ eine Beratung überhaupt noch stattfindet -  zumal damit geworben wird, den Anwalt gar nicht erst aufsuchen zu müssen.