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Scheidungsvoraussetzungen

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Das Wichtigste vorab: - Eine Ehe kann grundsätzlich nur durch eine Scheidung aufgelöst  werden. Das gilt auch dann,gericht wenn die Eheleute erst ganz kurz verheiratet sind. Eine Annulierung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn der andere Ehegatte über Vorstrafen, voreheliche Kinder oder schwere Krankheiten getäuscht hat oder bei einer Scheinehe.
- Eine Ehe kann grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Wenn die Eheleute sich einig sind, können sie übereinstimmend einen Trennungszeitpunkt vortragen, den das Gericht nicht überprüft.
- Die Ehe wird geschieden, wenn sie "zerrüttet" ist. Entweder sind sich die Eheleute über die Scheidung und die Scheidungsfolgen einig - dann braucht die Zerrüttung nicht mehr geprüft zu werden. Oder die Eheleute sind sich nicht über alles einig - dann muss dem Gericht erklärt werden, warum die Ehe zerrüttet ist.

(Wir übernehmen keine Garantie auf Aktualität aufgrund von Gesetzesänderungen)

1 Die gesetzlichen Voraussetzungen
2 Das auf die Ehescheidung anzuwendende Rechtscheidung
3 1. Scheidung nach weniger als 1 Jahr Trennungszeit:
4 2. Einverständliche Scheidung nach 1 Jahr Trennung:
5 3. Nicht einverständliche Scheidung
6 4. Scheidung nach mehr als 3 Jahren Trennung:
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Fortbildungszertifikat

der

Bundesrechtsanwaltskammer

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Rechtsanwalt Alexander M. Heumann - Fachanwalt für Familienrecht - Am Wehrhahn 23 40211 Düsseldorf  / Centrum
Telefon:     0211 / 164 60 68                  Telefax:     0211 / 164 60 69