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Sind beide Ehegatten Deutsche, so ist allein deutsches Recht anwendbar.

Ist nur einer der Ehegatten Deutscher, so richtet sich die Ehescheidung nach deutschem Recht, wenn sie in Deutschland stattfindet. Findet die Ehescheidung im Ausland statt, so ist u.U. das dortige Recht anzuwenden.

Sind beide Ehegatten Ausländer, so findet deren Heimatrecht Anwendung, wenn sie beide die gleiche Staatsangehörigkeit haben. Sind sie verschiedener Staatsangehörigkeit und leben sie gemeinsam in Deutschland, so richtet sich die Scheidung nach deutschem Recht.

Im Folgenden wird die deutsche Rechtslage dargestellt.