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Nicht einverständliche Scheidung bei einer Trennungszeit von weniger als drei Jahren:

Leben die Eheleute länger als 1 Jahr, aber noch keine 3 Jahre getrennt, und ist der andere Ehegatte nicht mit der Scheidung einverstanden, so muss das Scheitern der Ehe bewiesen werden. Aus diesem Grund ist es in einem solchen Fall nötig, dem Gericht die Scheidungsgründe mitzuteilen.

Streitet der andere Ehegatte die Scheidungsgründe ab, so können sogar Zeugen vernommen werden.

Nach einem Jahr Trennung kann auch derjenige Ehegatte die Scheidung verlangen, der selbst den Scheidungsgrund geschaffen hat, z.B. der selbst einen neuen Partner hat.