Mediation

Mediation

Was ist Mediation ?

– Mediation ist die Vermittlung einer neutralen Person (sog. „Mediator“) in einem Konflikt mehrerer Parteien, mit dem Ziel, eine rechtsverbindliche Einigung zu erarbeiten.

– Bei der familienrechtlichen Mediation wird idR. der Konflikt um die Trennungs- und Scheidungsfolgen bearbeitet. Sinnvoll kann aber auch eine Mediation bei vorsorgenden Ehe- oder Partnerschaftsverträgen sein.

– Die erbrechtliche Mediation kann z. B. bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften weiterhelfen oder bei Regelungen der (ggf. vorweggenommenen) Erbfolge im allseitigen Einverständnis der Familienmitglieder.

II. Warum Mediation ?

1) Weitestgehende Berücksichtigung der übergreifenden Interessen der Parteien (Rücksicht auf die Bedürfnisse der gemeinsamen Kinder; sinnvoller Umgang mit – gerade in Trennungszeiten knappen – Recourcen Zeit, Geld, Energie, psychische Belastbarkeit Vermeidung u. U. kostspieliger Gerichtsprozesse mit unsicherem Ausgang.

2) In einem Mediationsverfahren erarbeitete Verträge erfreuen sich i.d.R. größerer Akzeptanz und Erfüllungsbereitschaft der Parteien, als vor Gericht erstrittene Urteile oder Vergleiche, zu denen der Richter „dringlich geraten“ hatte.

3) Zumal letztere i.d.R. nur einen Teilaspekt des Gesamt-Komplexes Trennungs- / Scheidungsfolgen regeln können.

III. Wie soll ein Konsens gefunden werden ?

Mit Verhandlungsgeschick, juristischen Sachverstand und psychologischen Gesprächs- u. Fragetechniken versucht der Mediator,

1) die hinter den gegensätzlichen Positionen stehenden Interessen, Bedürfnisse, Motive, Erwartungen und Befürchtungen zur Sprache zu bringen, um das gegenseitige Verständnis und die Akzeptanz der unterschiedlichen Sichtweisen zu fördern;

2) verborgene Recourcen / Potentiale der Beteiligten nutzbar gemacht werden, wodurch sich oft eine „Vergrößerung des zu verteilenden Kuchens“ ergibt;

3) die Kategorien des Gewinnens / Verlierens im „Scheidungskampf“ zugunsten einer zukunftsorientierten Sichtweise zu verändern (z.B. man kann nur auf der Partnerebene, nicht aber bzgl. der Elternrolle geschieden werden);

4) Rechtsnormen und Vertragsmuster dienen hierbei lediglich als Anregungen („Schatzkammer“).

IV. Welches sind die grundlegenden Prinzipien der Mediation ?

1) Neutralität und Verschwiegenheit des Mediators
2) Größtmögliche Informiertheit der Parteien bzgl. der tatsächlichen Verhältnisse der anderen Partei
(„mit offenen Karten spielen“).
3) Gegenseitiges Versprechen der Parteien, keine aus der Mediation stammenden Informationen über
die andere Partei vor Gericht zu verwenden.

V. Gibt es unabdingbare Voraussetzungen für den Beginn eines Mediationsverfahrens ?

1.) Bereitschaft zur Offenlegung aller sachlichen Daten und relevanten Fakten
2.) Mindestmaß an Gesprächs – u. Einigungsbereitschaft, andererseits aber auch die
3.) Fähigkeit beider Parteien, für die eigenen Interessen einzustehen.

VI. Die 5 Phasen eines Mediationsverfahrens:

1.) Abklären der Voraussetzungen u. Erfolgsaussichten / ggf.: Arbeitsbündnis
2.) Bestandsaufnahme: Einreichen sämtlicher Unterlagen beim Mediator. Sammeln der Streitpunkte.
Klärung jeweil. Wichtigkeit / Bedeutungsgehalt.
3.) Sammeln von Vorschlägen / Lösungsmöglichkeiten / Alternativen. Herausarbeiten der Unterschiede,
wie auch der Gemeinsamkeiten.
4.) Konfliktbearbeitung. Erarbeiten von Einigungen über alle Streitpunkte
5.) Vertragsabschluß. Protokollierung/ ggf. notarielle Beurkundung der Einigung

VII. Wie lange dauert ein Mediationsverfahren ?

5 – 10 Doppelstunden

VIII. Gibt es Risiken ?

1.) Kommt es nicht zu einer rechtswirksamen Einigung, gibt es keine wirksame Sanktion im Falle des Wortbruches im Sinne von oben II. 3.
2.) Der Mediator ist aufgrund seiner Neutralitätspflicht nicht verpflichtet, einen von keiner Partei mitgeteilten, für eine Seite möglicherweise günstigen Sachverhalt zu erforschen (Urteil des OLG Hamm v. 20.10.1998).

IX. Was kostet ein Mediationsverfahren ?
1) Mediation kann nicht über staatliche Beratungs- oder Prozesskostenhilfe abgerechnet werden.
Es wird i. d. R. ein Zeit-Honorar vereinbart. Der Autor dieses Merkblattes berechnet € 200,–/ Zeitstunde.
2) Wenn es zu einer rechtsverbindlichen Einigung kommt, erhält der Mediator eine Vergleichsgebühr
nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG), deren Höhe von der wirtschaftlichen
Bedeutung der vergleichsweise erledigten Themen abhängt.

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