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Rechtsanwalt
Alexander Heumann |
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Vermögensauseinandersetzung |
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Arbeitslosenunterstützung
und Sozialhilfe: 1.) Ab ca. 6-Monate andauernder Verbindung wird das Einkommen des nichtehel. Partners mitberücksichtigt. Also kein Vorteil im Vergleich zur Ehe bei Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. 2.) Mittlerweile darf die Ehefrau Ihren Arbeitsplatz aufgeben, um zum Ehegatten zu ziehen, ohne Einschränkungen ihres Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung zu befürchten. Bei nichtehelichen Partnern ist das nach wie vor strittig. Derzeit hat das Bundessozialgericht hierüber zu entscheiden. Voraussichtlich wird es - unter Berücksichtigung des neuen Kindschaftsrechts - jetzt danach unterscheiden, ob gemeinsame Kinder zu betreuen sind oder nicht. Wohngeld: a) Eheleute: Das Wohnungsamt berücksichtigt die gesamte Miete, unabhängig davon, ob beide oder nur ein Ehegatte Mietvertragspartei geworden ist. b) Nichtehel. LG: Es wird nur derj.. Anteil der Miete berücksichtigt, der auf den Mieter fällt (und der Nichtmieter hat kein eigenständiges Antragsrecht) |
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Rechtsanwalt Alexander Heumann - Fachanwalt für Familienrecht - Am Wehrhahn 23 - 40211 Düsseldorf |
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