Rechtsanwalt Alexander Heumann 
Fachanwalt für Familienrecht

 

Unterhalt
Allgemeines zu Ehe- und Partnerschaftsverträgen

Der Familienrechtler kann beobachten, dass erstaunlich wenige Paare einen sogenannten vorsorgenden Ehevertrag oder - im Fall der nicht ehelichen Partnerschaft / Familie - Partnerschaftsvertrag schließen.

Das dürfte aber in wenigen Fällen daran liegen, dass die gesetzliche Normen durchreflektiert und für richtig, insbesondere als passend für die je individuellen Verhältnisse befunden wurden. Sondern eher an der Hemmschwelle, dem Geliebten einen Vertragsabschluß anzusinnen. (Wer weiß, ob die Beziehung die hierfür notwendigen Verhandlungen überlebt ?. Aber müßte man nicht erleichtert sein, die Unvereinbarkeit hierbei zutagegetretener Erwartungen und Einstellungen "rechtzeitig" erkannt zu haben ?.)

Ein Ehe- oder Partnerschaftsvertrag bietet jedenfalls die Möglichkeit, - statt Hunderter gesetzlicher Vorschriften (mehr oder weniger unbesehen und) quasi "von der Stange" zu nehmen - , etwas Maßgeschneidertes zu erhalten.

Nachstehend wird die Rechtslage nach Gesetz erläutert, also das, was gilt, wenn kein Vertrag geschlossen wurde:

Unterhalt bei intakter Lebensgemeinschaft
      - In der Ehe
      - In der nichtehelichen Familie

Unterhaltspflichten nach Trennung / Scheidung
      - Kindesunterhalt
           - Die neue Kindergeldverrechnung
      - Geschiedenenunterhalt

Anregungen für vorsorgende Verträge

Heiraten oder nicht (Fazit) ? 

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Rechtsanwalt Alexander Heumann - Fachanwalt für Familienrecht - Am Wehrhahn 23 - 40211 Düsseldorf

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