|
Rechtsanwalt
Alexander Heumann |
|
|
|
|
|
Unterhalt |
|
Der Familienrechtler kann beobachten, dass
erstaunlich wenige Paare einen sogenannten vorsorgenden Ehevertrag oder -
im Fall der nicht ehelichen Partnerschaft / Familie -
Partnerschaftsvertrag schließen. Das dürfte aber in wenigen Fällen daran liegen, dass die gesetzliche Normen durchreflektiert und für richtig, insbesondere als passend für die je individuellen Verhältnisse befunden wurden. Sondern eher an der Hemmschwelle, dem Geliebten einen Vertragsabschluß anzusinnen. (Wer weiß, ob die Beziehung die hierfür notwendigen Verhandlungen überlebt ?. Aber müßte man nicht erleichtert sein, die Unvereinbarkeit hierbei zutagegetretener Erwartungen und Einstellungen "rechtzeitig" erkannt zu haben ?.) Ein Ehe- oder Partnerschaftsvertrag bietet jedenfalls die Möglichkeit, - statt Hunderter gesetzlicher Vorschriften (mehr oder weniger unbesehen und) quasi "von der Stange" zu nehmen - , etwas Maßgeschneidertes zu erhalten. Nachstehend wird die Rechtslage nach Gesetz erläutert, also das, was gilt, wenn kein Vertrag geschlossen wurde: Unterhalt bei intakter Lebensgemeinschaft - In der Ehe - In der nichtehelichen Familie Unterhaltspflichten nach Trennung / Scheidung - Kindesunterhalt - Die neue Kindergeldverrechnung - Geschiedenenunterhalt Anregungen für vorsorgende Verträge Heiraten oder nicht (Fazit) ? |
|
Rechtsanwalt Alexander Heumann - Fachanwalt für Familienrecht - Am Wehrhahn 23 - 40211 Düsseldorf |
|
[Trennung
und Scheidung] [Unterhalt]
[Neues
Kindschaftsrecht] [Mediation]
[Vermögensauseinandersetzung] |