Rechtsanwalt Alexander Heumann 
Fachanwalt für Familienrecht

 

Unterhalt bei intakter Lebensgemeinschaft
In der Ehe

I. Familienunterhalt: Ehegatten schulden einander einen Beitrag zum Familienunterhalt (die Übernahme der Hausfrauen bzw. - Männer-Rolle genügt, sofern im Einvernehmen mit dem Gatten). Wer meint, der andere leiste - oder gibt von seinem - zuwenig, dem bleibt letztlich nur die Trennung.

Bei der nichtehel. Partnerschaft gibt es keinen Anspruch auf Familienunterhalt. Ausnahmen sind die Unterhaltsansprüche der aus der Beziehung hervorgegangen Kinder und der im Regelfall auf 3 Jahre zeitlich begrenzte Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter.

II. Taschengeldanspruch:

Die Familiengerichte haben zwar schon vor langer Zeit einen sog. "Taschengeldanspruch" des nicht bzw. geringer verdienenden Ehegatten gesehen. Höhe: ca. 5 % des Nettoeinkommens des erwerbstätigen Gatten. Das Taschengeld ist zusätzlich zum Wirtschafts- und Haushaltsgeld auszuzahlen.

In dem Moment, wo sich Eheleute vor Gericht um das Taschengeld streiten, ist idR. Trennung und Scheidung vorprogrammiert. Streitigkeiten um das "Taschengeld" beschäftigen die Gerichte daher meist nur in nachstehendem Zusammenhang:

In erster Linie profitieren vom Taschengeldanspruch die Gläubiger des anspruchsberechtigten Gatten, da dieser Anspruch - wie die allermeisten Ansprüche - pfändbar ist.

Entgegen dem Ziel, dem wirtschaftlich schlechter gestellten Ehegatten etwas Gutes zu tun, wirkt sich der Anspruch aufgrund der Pfändungsmöglichkeit eher kontraproduktiv aus.

III. Geplanter "Teilhabeanspruch":

Erst recht gilt das für die jetzt vom Bundesrat eingebrachte Gesetztesinitiative, einen sog. "Teilhabeanspruch" hinsichtlich des gesamtes Einkommens des erwerbstätigen Gatten zu schaffen. Die Gläubiger werden sich freuen. So manche Ehe wird infolge der durch Pfändung unvermeidlich erscheinenden Streitigkeiten zerbrechen. Hier werden die schon bisher im deutschen Familienrecht zu beobachtenden Ungereimtheiten auf die Spitze getrieben. Hiervon bleiben nichteheliche Partner natürlich verschont.

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