Rechtsanwalt Alexander Heumann 
Fachanwalt für Familienrecht

 

Vermögensauseinandersetzung
Wohnung und Hausrat
Vermögen in der Ehe und Auseinandersetzung bei Trennung / Scheidung
Rechtslage bei Trennung

Versorgungsausgleich


Beim Versorgungsausgleich findet strukturell dasselbe wie beim Zugewinnausgleich statt: Derjenige, der während der Ehe wertmäßig die größeren Anwartschaften auf Alter - und Berufsunfähigkeitsrente erworben hat, gibt dem anderen die Hälfte der zu diesem bestehenden Differenz ab.

Mit dem Zugewinnausgleich und dem Versorgungsausgleich sollen die während der Ehe beiderseits erbrachten Leistungen für die Partnerschaft bzw. Familie ausgeglichen werden. Das zugrundeliegende Prinzip erscheint gerecht.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn während des Zusammenlebens ein Ehegatte hinsichtlich seiner Erwerbsmöglichkeiten benachteiligt war, insbesondere wenn er gemeinsame Kinder betreut und /oder durch alleinige Haushaltsführung dem Berufstätigen den Rücken freihielt. Denn hierdurch hatte er eben weniger Möglichkeiten, Geld zu verdienen, Vermögen anzuhäufen oder Rentenanwartschaften zu erwerben.

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