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Rechtsanwalt
Alexander Heumann |
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Vermögensauseinandersetzung |
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Beim Versorgungsausgleich findet strukturell
dasselbe wie beim Zugewinnausgleich statt: Derjenige, der während der Ehe
wertmäßig die größeren Anwartschaften auf Alter - und Berufsunfähigkeitsrente
erworben hat, gibt dem anderen die Hälfte der zu diesem bestehenden
Differenz ab. Mit dem Zugewinnausgleich und dem Versorgungsausgleich sollen die während der Ehe beiderseits erbrachten Leistungen für die Partnerschaft bzw. Familie ausgeglichen werden. Das zugrundeliegende Prinzip erscheint gerecht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn während des Zusammenlebens ein Ehegatte hinsichtlich seiner Erwerbsmöglichkeiten benachteiligt war, insbesondere wenn er gemeinsame Kinder betreut und /oder durch alleinige Haushaltsführung dem Berufstätigen den Rücken freihielt. Denn hierdurch hatte er eben weniger Möglichkeiten, Geld zu verdienen, Vermögen anzuhäufen oder Rentenanwartschaften zu erwerben. |
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Rechtsanwalt Alexander Heumann - Fachanwalt für Familienrecht - Am Wehrhahn 23 - 40211 Düsseldorf |
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